Update 28.06.2000 |
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[Das ist ein Vorschlag, ein Denkanstoß. Ich hafte für NICHTS. Bitte kommt nicht auf die Idee diesen Vertrag einfach so zu übernehmen.]1) Der Vertrag zielt darauf ab, dass der Homeproducer <HOMIE> außer seiner Arbeitszeit und Equipmentkosten kein finanzielles Risiko trägt und volle künstlerische Freiheit hat. Er muss natürlich auch in der Lage sein, sich entsprechend zu präsentieren (Druckvorlagen erstellen!!). Deshalb verdient der Homeproducer anteilig solange stark benachteiligt bis der Distributor <TRIBUTIE> seinen direkten Finanzeinsatz wieder erwirtschaftet hat. Da er das finanzielle Risiko trägt ist das nur gerecht. Ist aber Kostendeckung erreicht verdient im Gegenzug <HOMIE> bevorzugt. Einige Klauseln dienen gegenseitiger Rechnungskontrolle und der Absicherung des Distributors gegenüber unverhoffter Konkurrenz durch den Homeproducer. Wie Homeproducer und Distributor ihre Einnahmen versteuern ist ihre Sache - deshalb gegenseitig Bruttozahlungen inklusive Mehrwertsteuer. 2) Im Formular ist ausserdem die Möglichkeit berücksichtigt, die CD im Paket mit einer anderen zu vermarkten. Lizenzvertrag über die Einräumung von Nutzungsrechten Zwischen Homeproducer <HOMIE>
wird am DATUM folgender Vertrag
über das Werk "WERKNAME" , welches ZAHL Schallaufnahmen (Tracks) beinhaltet,
geschlossen. Die Titel der ZAHL Schallaufnahmen lauten:
1) <HOMIE> räumt
<TRIBUTIE> das Nutzungsrecht über die marktfertige Vervielfältigung
des genannten Werks, beschränkt auf ZAHL CD-Tonträger und den
Vertrieb (Distribution) dieser ZAHL CD`s durch entgeltliche Veräußerung
ein. Die Veräußerung der ZAHL Vervielfältigungen (CD`s)
darf nur in Hüllen, welche nach den von <HOMIE> bereitgestellten
Vorlagen (Filme) gefertigt wurden, erfolgen. Die CDs müssen ebenfalls
gemäß den Vorlagen <HOMIE>s gestaltet sein.
2) Die Einräumung des Nutzungsrechts unter Punkt 1 des Vertrags enthält die Verpflichtung seitens <HOMIE> zur kostenlosen Lieferung aller notwendigen zur Vervielfältigung geeigneten Vorlagen für die Schallaufnahmen sowie für die Hüllen. Die Vorlage soll zur Erstellung eines Tonträgers in Form einer CD sowie der zugehörigen Hülle dienen. Die Lieferung der Vorlage der Schallaufnahmen an <TRIBUTIE> erfolgt auf einer CD-ROM, die grafischen Vorlagen (Drucksachen) für CD sowie für die Hüllen werden als reproduktionsfähige Filme an <TRIBUTIE> geliefert. Die inhaltliche Gestaltung und die Sicherstellung der technischen Richtigkeit aller benötigten Vorlagen obliegen allein <HOMIE>. 3) <HOMIE> räumt <TRIBUTIE> ein einfaches Nutzungsrecht für die Vorführung von Auszügen (MP3 oder RA) der ZAHL Schallaufnahmen zu Demonstrations- und Werbezwecken ein. Dabei darf die Spieldauer je Titel insgesamt ZAHL (1-2) Minuten nicht überschreiten. 4) <HOMIE> verpflichtet
sich, <TRIBUTIE> von allen Ansprüchen freizustellen, die von dritten
Personen wegen einer Rechtsverletzung durch das Werk selbst oder aufgrund
der Handlungen <HOMIE>'s (insbesondere beim Erstellen des Werkes) gegen
<TRIBUTIE> geltend gemacht werden. <HOMIE> verpflichtet sich, <TRIBUTIE>
alle aus einem solchen Anlaß entstehenden notwendigen Aufwendungen
zu ersetzen.
5) <TRIBUTIE> finanziert die Kosten für Produktion, Werbung und Distribution allein und trägt allein das finanzielle Risiko. Er ist Eigentümer der vervielfältigten CD-Tonträger. 6) <TRIBUTIE> darf bei Vergabe des Produktionsauftrags dem Hersteller keinen Eigentumsvorbehalt an den vervielfältigten CDs vertraglich zusichern oder die vervielfältigten CDs in sonstiger Weise verpfänden. 7) Der Bruttoverkaufspreis pro CD-Tonträger WERKNAME wird auf GELD (ca dreimal Geldmenge B) DM festgesetzt. Der Bruttoverkaufspreis des Paketes aus WERKNAME und der <TRIBUTIE>-eigenen CD PACKAGEWERKNAME wird auf Geldmenge DM festgesetzt. Dies gilt für die vertragsgegenständlichen CDs, Abweichung bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. 8) Solange die von <TRIBUTIE> finanzierten Produktionskosten (ausgenommen die Kosten für Distribution und Werbung) für die produzierten ANZAHL CD-Tonträger noch nicht durch Verkaufseinnahmen abgedeckt sind, erhält <HOMIE> brutto: a1) pro von <TRIBUTIE> verkauftem Exemplar von WERKNAME Geldmenge A DM a2) pro von <HOMIE> auf seinen Gastspielen verkauftem Exemplar von WERKNAME Geldmenge B (mehr als Geldmenge A) DM b) pro von <TRIBUTIE> verkauftem Paket (WERKNAME + PACKAGEWERKNAME) Geldmenge C (weniger als Geldmenge A) DM. Nach der Veräußerung von insgesamt ZAHL CD-Tonträgern (->Deckung der Produktionskosten ist erreicht <sollte bei 1000 Stueck ab dem 300. verkauften Exemplar der Fall sein>) erhält <HOMIE> brutto: a1) pro von <TRIBUTIE> verkauftem Exemplar von WERKNAME doppelte Geldmenge A DM a2) pro von <HOMIE> auf seinen Gastspielen verkauftem Exemplar von WERKNAME doppelte Geldmenge B DM b) pro von <TRIBUTIE>
verkauftem Paket (WERKNAME + PACKAGEWERKNAME) Geldmenge C (weniger
als doppelte Geldmenge A) DM.
9) <TRIBUTIE> informiert <HOMIE> über jede einzelne Bestellung und legt ihm vierteljährlich eine Abrechnung vor, in der alle Besteller mit Namen, Postanschrift, email-Adresse, Bestell- und Versanddatum aufgeführt sind. Die <HOMIE> zustehenden Anteile an den Bruttoverkaufseinnahmen werden zum Monatsende jedes dritten Monats (März, Juni, September, Dezember) auf sein Girokonto BLZ/KTONR überweisen. <TRIBUTIE> legt in der ersten Abrechnung die den Berechnungen zu Grunde liegenden Produktionskosten detailliert und mit Belegkopien offen. 10) Beide Parteien haben dem anderen Vertragspartner vierteljährlich eine genaue Abrechnung über die Verkaufseinnahmen der vertragsgegenständlichen CDs vorzulegen. Die dem jeweiligen Vertragspartner zustehenden Anteile an den Bruttoverkaufseinnahmen sind zum Monatsende jedes dritten Monats (März, Juni, September, Dezember) auf das vom jeweiligen Vertragspartner benannte Girokonto zu überweisen. 11) <HOMIE> erhält 10 Freiexemplare der CD WERKNAME und darf 10 weitere Exemplare gegen deren reine Herstellungskosten zuzüglich Porto erwerben. 12) <HOMIE> räumt <TRIBUTIE> ein Werbungsrecht für die CD WERKNAME ein. <TRIBUTIE> verpflichtet sich für die Zeit des Vertriebs zur Werbung für die CD WERKNAME über das Medium Internet auf der URL www.<TRIBUTIE>.egal. Die von <HOMIE> gelieferten Vorlagen und <HOMIE>'s Name dürfen zur Werbung für die CD WERKNAME verwendet werden. Der Name <HOMIE>s muß bei jeder Erwähnung zu Werbezwecken als Inhaber des Urheberrechts genannt werden. 13) <HOMIE> verpflichtet sich dazu, auf seiner eigenen Webpage www.<TRIBUTIE>.com für das Produkt zu werben, sowie diesbezüglich einen Link auf die URL www.<TRIBUTIE>.com zu legen. <HOMIE> ist verpflichtet, alle Anfragen von Dritten bezüglich des Erwerbs der CD WERKNAME unverzüglich an <TRIBUTIE> weiterzuleiten. 14) <TRIBUTIE> erwirbt keine weiteren Rechte an den von <HOMIE> gelieferten Vorlagen, am Namen der CD oder an <HOMIE>'s Werk oder (Künstler)Namen. Alle übrigen Rechte verbleiben bei <HOMIE>. 15) Die Parteien verpflichten sich über den Inhalt des Vertrages Stillschweigen zu bewahren und zugehörige Korrespondenz und das Vertragswerk vertraulich zu behandeln. 16) Der Vertrag endet mit Beendigung der Veräußerung aller vervielfältigen CDs und der Überweisung der entsprechenden Anteile oder spätestens am vereinbarten DATUM. 17) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Erweiterungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. 18) Sollten einzelne Bestimmungen
dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrages wirksam.
Die Parteien verpflichten sich, statt der unwirksamen Klausel diejenige
wirksame Klausel zu vereinbaren, die dem Inhalt der unwirksamen Klausel
am nächsten kommt.
<HOMIE>: <TRIBUTIE>: ________________________
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