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Wer Konzerte gibt hat normalerweise
einen Vertrag mit dem Veranstalter, es sei denn er veranstaltet das Konzert
selbst. Ich habe eine Reihe Vertragsfomulare zur Verfügung gestellt
bekommen und durchgelesen. Wo hakt es?
Viele der Verträge
sind zu knapp. Wichtige Dinge werden nicht oder zu ungenau geregelt, so
dass im Zweifel der Vertrag seinen Zweck nicht erfüllt, nämlich
eine klare Regelung zu treffen um (gerichtlichen) Streit zu verhindern
(oder vor Gericht zu erleichtern).
Die notwendigen Regelungen
lassen sich grob in folgende Bereiche aufteilen:
1) Wer macht was?
a) Pflichten der Band
b) Pflichten des Veranstalters
2) Schutz der Band im Bereich
Urheberrecht etc.
2) Haftungsfragen - Haftungsbegrenzungen
- Sicherheit
3) Modalitäten der
Bezahlung
4) Modalitäten eines
möglichen Rücktritts vom Vertrag - Vertragsstrafe
Zugegeben, da kommt ein ganze
Menge zusammen.
Nun will man als Band zwar
flexibel sein aber sich trotzdem gern eines Formulars bedienen. Es empfiehlt
sich daher den Vertrag in zwei Teile zu splitten.
Der erste Teil - Gastspielvertrag
Einerseits macht man einen
generellen Gastspiel-/Engagementvertrag der beispielsweise Honorar, Haftungsfragen
(Wer haftet wofür bei welchem Verschulden bis zu welcher Höhe),
Werbepflicht, Rechtsfragen (GEMA, darf mitgeschnitten, im Fernsehen gesendet,
etc. werden), eine Rücktrittsmöglichkeit und eine Strafe bei
Vertragsverstoß enthalten kann.
Natürlich muss auch
der zweite wichtige Teil (der flexible) Vertragsgegenstand werden. Das
wird im Gastspielvertrag so vereinbart.
Der zweite Teil - Bühnenanweisung/Rider
Der Rider dient dazu, sich
den Gegebenheiten vor Ort anzupassen und die Pflichten vor Ort klar zu
regeln. Insbesondere wird ein verbindlicher Zeitplan aufgestellt der den
Ablauf der Veranstaltung reibungsloser gestalten soll. Wenn die richtigen
Leute zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind wirkt das Wunder. Professionelle
Musiker oder Veranstalter sollten pünktlich sein. Zuverlässigkeit
gehört zum Business. Hier gibt es eine Checkliste
für das Erstellen eines Riders. Diese Punkte könnte man im
Rider festlegen um Ärger vor Ort zu vermeiden. Diese Liste ist ein
Vorschlag und erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch darauf,
daß das alles tatsächlich in jeden Rider hineinmuß.
Stephan
Morlock 16.1.1999
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